Die Frist endet am 6. März 2026. Während Berater noch Folien bauen, schließen wir Ihre technischen Sicherheitslücken.
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Jetzt startenDie NIS-2 Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Kreis betroffener Unternehmen erheblich. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt.
Das Gesetz wurde am 06.12.2025 verabschiedet. Die Registrierungspflicht und alle Anforderungen gelten ab dem 6. März 2026. Schätzungen zufolge sind rund 30.000 Unternehmen in Deutschland direkt betroffen — viele davon erstmals. Hinzu kommen tausende Zulieferer, die indirekte Pflichten über die Lieferkettensicherheit (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) treffen.
| Kriterium | Besonders wichtig | Wichtig |
|---|---|---|
| Mitarbeiter | ab 250 | ab 50 |
| Umsatz | ab 50 Mio. € | ab 10 Mio. € |
| Sektoren | Anlage 1: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheit, Wasser, Digitale Infrastruktur, Weltraum, öffentliche Verwaltung | Anlage 2: Logistik, Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau, Abfallwirtschaft, Forschung, Digitale Dienste |
| Maximales Bußgeld | 10 Mio. € / 2 % Umsatz | 7 Mio. € / 1,4 % Umsatz |
Alle betroffenen Einrichtungen müssen geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. § 30 Abs. 2 BSIG definiert zehn Pflichtbereiche:
Wir implementieren MFA, Patches und Backups. Wir schreiben keine Rechtsgutachten.
Sofort verfügbar. Keine 3 Monate Wartezeit wie bei den Big-4.
Fokus auf KMU & Tech-Stacks. Keine Konzerne.
NIS-2 ist mehr als nur IT — es ist eine organisatorische Pflicht. Damit Sie nicht im Paragraphen-Dschungel verloren gehen, arbeiten wir im Tandem.

Senior Developer & IT-Security Architect
„Ich härte Ihre Systeme, patche Ihre Server und sichere Ihre Lieferkette technisch ab.“

Diplom-Jurist & Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
„Ich übersetze die gesetzlichen Anforderungen (§ 30 BSIG, DSGVO) in verständliche Prozessanweisungen für Ihr Management. Ich sorge dafür, dass Ihre Dokumentation ‘Audit-Proof’ ist.“
Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG, sondern spezialisierte Compliance-Prozessberatung.