Frist bis zur NIS-2 Umsetzung:
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NIS-2 Umsetzung:Wir bringen Sie sicher ins Ziel.

Die Frist endet am 6. März 2026. Während Berater noch Folien bauen, schließen wir Ihre technischen Sicherheitslücken.

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Was ist die NIS-2 Richtlinie?

Die NIS-2 Richtlinie (EU 2022/2555) ist die überarbeitete europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie ersetzt die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert den Kreis betroffener Unternehmen erheblich. In Deutschland wird sie durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt.

Das Gesetz wurde am 06.12.2025 verabschiedet. Die Registrierungspflicht und alle Anforderungen gelten ab dem 6. März 2026. Schätzungen zufolge sind rund 30.000 Unternehmen in Deutschland direkt betroffen — viele davon erstmals. Hinzu kommen tausende Zulieferer, die indirekte Pflichten über die Lieferkettensicherheit (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG) treffen.

Besonders wichtig vs. Wichtig — Die zwei Einstufungen

KriteriumBesonders wichtigWichtig
Mitarbeiterab 250ab 50
Umsatzab 50 Mio. €ab 10 Mio. €
SektorenAnlage 1: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheit, Wasser, Digitale Infrastruktur, Weltraum, öffentliche VerwaltungAnlage 2: Logistik, Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau, Abfallwirtschaft, Forschung, Digitale Dienste
Maximales Bußgeld10 Mio. € / 2 % Umsatz7 Mio. € / 1,4 % Umsatz

Die 10 Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG

Alle betroffenen Einrichtungen müssen geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. § 30 Abs. 2 BSIG definiert zehn Pflichtbereiche:

  1. 1
    Risikoanalyse und Sicherheitskonzeptefür Informationssysteme
  2. 2
    Bewältigung von Sicherheitsvorfällen(Incident Management)
  3. 3
    Business Continuityinkl. Backup-Management und Krisenmanagement
  4. 4
    Sicherheit der Lieferketteeinschließlich Dienstleister und Zulieferer
  5. 5
    Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartungvon IT-Systemen inkl. Schwachstellenmanagement
  6. 6
    Bewertung der Wirksamkeitvon Risikomanagementmaßnahmen
  7. 7
    Cyberhygiene und Schulungenfür alle Mitarbeiter
  8. 8
    Kryptografie und Verschlüsselungzum Schutz sensibler Daten
  9. 9
    Personalsicherheit und Zugriffskontrolleinkl. Asset Management
  10. 10
    Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)und sichere Kommunikation

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Shayan Nosratzadegan

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Lars Averstegge

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Häufige Fragen zu NIS-2

Was ist die NIS-2 Richtlinie und wen betrifft sie?
NIS-2 (EU 2022/2555) ist die überarbeitete europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. In Deutschland betrifft sie Unternehmen aus 18 Sektoren, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Mio. € erreichen. Das Gesetz unterscheidet zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen mit unterschiedlichen Bußgeldrahmen.
Wann tritt NIS-2 in Deutschland in Kraft?
Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurde am 06.12.2025 verabschiedet. Alle Anforderungen — Registrierungspflicht beim BSI, Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG und Meldepflichten nach § 32 BSIG — gelten ab dem 6. März 2026.
Welche Strafen drohen bei NIS-2 Verstößen?
Nach § 65 BSIG drohen empfindliche Bußgelder: Für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des Umsatzes. Zusätzlich kann das BSI Anweisungen erteilen und bei Nichtbefolgung Zwangsgelder verhängen.
Haften Geschäftsführer persönlich nach NIS-2?
Ja. § 38 BSIG verpflichtet die Geschäftsleitung, Risikomanagementmaßnahmen zu billigen und deren Umsetzung zu überwachen. Eine Delegation an den IT-Leiter ist nicht zulässig. Bei Pflichtverletzung haftet die Geschäftsleitung persönlich — ein Verzicht auf diesen Schadensersatzanspruch ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 38 Abs. 2 BSIG).
Sind auch kleine Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Direkt betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in den 18 regulierten Sektoren. Kleinere Unternehmen können jedoch indirekt betroffen sein: § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG verpflichtet regulierte Einrichtungen, die Sicherheit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Zulieferer müssen daher Sicherheitsnachweise erbringen und Audits ermöglichen.