Sind Ihre Lieferanten NIS-2 compliant?
Sie sind verpflichtet, die Sicherheit Ihrer Lieferkette zu prüfen (§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG). Nutzen Sie unseren Standard-Fragebogen.
Lieferkettensicherheit nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG
NIS-2 verpflichtet betroffene Einrichtungen, die Sicherheit in der Lieferkette zu gewährleisten. Dies umfasst Sicherheitsanforderungen an unmittelbare Anbieter und Dienstleister, einschließlich deren Cybersicherheitspraktiken und der Qualität ihrer Produkte und Dienste. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen Ihre kritischen Zulieferer regelmäßig auditieren.
Die 8 Kernfragen des Audits — und warum sie wichtig sind
Nachweis eines systematischen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
Wichtig für Ihre eigene Meldefrist — ohne schnelle Info des Zulieferers schaffen Sie die 24h nicht.
Direkte Anforderung aus § 30 Abs. 2 Nr. 10 BSIG.
Nachweis aktiver Schwachstellensuche — Teil des Schwachstellenmanagements.
Business Continuity nach § 30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG.
Zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates ist eine Kernmaßnahme.
Stellt sicher, dass es im Ernstfall einen definierten Ansprechpartner gibt.
Cyberhygiene nach § 30 Abs. 2 Nr. 7 BSIG.

Vendor-Risk-Assessment
Ihre Lieferanten müssen sicher sein. Aber wie prüft man das? Lars Averstegge (Diplom-Jurist) übernimmt das Vendor-Management für Sie. Er sichtet die Zertifikate (ISO 27001, SOC2) Ihrer Zulieferer, bewertet die Risiken und erstellt den Compliance-Bericht für Ihre Akten.
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