Frist bis zur NIS-2 Umsetzung:
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Ihr Fahrplan zur BSI-Registrierung

Deadline: 06.03.2026

Registrierungspflicht nach § 33 BSIG

Alle Einrichtungen, die als besonders wichtig oder wichtig nach § 28 BSIG eingestuft sind, müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren. Die Authentifizierung erfolgt über ein ELSTER-Organisationszertifikat und „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein — allein die ELSTER-Beantragung kann bis zu 2 Wochen dauern.

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1Phase 1: Vorbereitung

2Phase 2: Registrierung

Wir übernehmen den technischen Registrierungsprozess für Sie via Remote-Session.

Pauschal: 490 €

Registrierungs-Service buchen

Was Sie für die Registrierung benötigen

ELSTER-Organisationszertifikat

Digitaler Authentifizierungsschlüssel — Beantragung über das ELSTER-Portal (bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit).

Mein Unternehmenskonto (MUK)

Aktivierung mit dem ELSTER-Zertifikat als Authentifizierungsmethode.

IP-Adressbereiche

Alle öffentlichen IPv4- und IPv6-Adressbereiche Ihres Unternehmens.

24/7 Kontaktpunkt

Eine jederzeit erreichbare Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Sicherheitsvorfälle.

Was passiert nach der Registrierung?

Nach der Registrierung weist das BSI Ihrer Einrichtung eine Registrierungsnummer zu. Sie unterliegen dann dem Aufsichtsregime des BSI, einschließlich möglicher Überprüfungen und der Pflicht zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle nach § 32 BSIG. Gleichzeitig erhalten Sie Zugang zum BSI-Informationsaustausch zu aktuellen Cyberbedrohungen.

Häufige Fragen zur BSI-Registrierung

Wer muss sich beim BSI registrieren?
Alle Einrichtungen, die als „besonders wichtig“ oder „wichtig“ nach § 28 BSIG eingestuft sind, müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren (§ 33 BSIG).
Was ist ein ELSTER-Organisationszertifikat?
Ein digitaler Authentifizierungsschlüssel für Organisationen, der über das ELSTER-Portal beantragt wird. Er dient als Identitätsnachweis für „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) und das BSI-Portal. Die Beantragung kann bis zu 2 Wochen dauern.
Was passiert bei verpasster Registrierungsfrist?
Die Nichtregistrierung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 65 BSIG und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem entfällt der Zugang zum BSI-Informationsaustausch zu Cyberbedrohungen.
Können Registrierungsdaten später geändert werden?
Ja. Betroffene Einrichtungen sind nach § 33 Abs. 3 BSIG verpflichtet, Änderungen der Registrierungsdaten unverzüglich dem BSI mitzuteilen.