Ihr Fahrplan zur BSI-Registrierung
Deadline: 06.03.2026
Registrierungspflicht nach § 33 BSIG
Alle Einrichtungen, die als besonders wichtig oder wichtig nach § 28 BSIG eingestuft sind, müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten beim BSI registrieren. Die Authentifizierung erfolgt über ein ELSTER-Organisationszertifikat und „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein — allein die ELSTER-Beantragung kann bis zu 2 Wochen dauern.
1Phase 1: Vorbereitung
2Phase 2: Registrierung
Wir übernehmen den technischen Registrierungsprozess für Sie via Remote-Session.
Pauschal: 490 €
Registrierungs-Service buchenWas Sie für die Registrierung benötigen
Digitaler Authentifizierungsschlüssel — Beantragung über das ELSTER-Portal (bis zu 2 Wochen Bearbeitungszeit).
Aktivierung mit dem ELSTER-Zertifikat als Authentifizierungsmethode.
Alle öffentlichen IPv4- und IPv6-Adressbereiche Ihres Unternehmens.
Eine jederzeit erreichbare Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Sicherheitsvorfälle.
Was passiert nach der Registrierung?
Nach der Registrierung weist das BSI Ihrer Einrichtung eine Registrierungsnummer zu. Sie unterliegen dann dem Aufsichtsregime des BSI, einschließlich möglicher Überprüfungen und der Pflicht zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle nach § 32 BSIG. Gleichzeitig erhalten Sie Zugang zum BSI-Informationsaustausch zu aktuellen Cyberbedrohungen.